1986 wurde Michael Schwartz Sozius der Kanzlei Bögemann & Partner. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seine weiteren Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie dem Verkehrsrecht in allen seinen Ausprägungen. Michael Schwartz ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI).

 

Als Notar gehört Herr Schwartz der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e.V. in Würzburg an. Michael Schwartz ist in der 7. aufeinanderfolgenden Generation als Jurist tätig, er ist verheiratet und hat vier Kinder.

 

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Aktuelle Blogeinträge

  • Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Urheberrecht

    Bei dem Einstellen von fremden Bildern oder Videos auf Websites oder in sozialen Netzwerken ist Vorsicht geboten: Bilder sind immer urheberrechtlich geschützt. Fremde Bilder sollten demnach nur gepostet werden, wenn die Einwilligung des Urhebers (Fotografen) und der abgebildeten Person vorliegen. Andernfalls droht eine Abmahnung!

  • Verzicht auf Kündigungsschutzklage – Arbeitsrecht

    Verzichtet ein Arbeitnehmer nach Zugang einer Kündigung innerhalb der 3-wöchigen Klagefrist formularmäßig auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage, so ist dieser Verzicht unwirksam, wenn dem Verzicht nicht eine gleichwertige Gegenleistung des Arbeitgebers gegenüber steht. Die Erteilung eines Zeugnisses ist eine solche gleichwertige Gegenleistung nicht.

  • Beschaffenheitsangaben – Kaufrecht, Immobilienrecht

    Beschaffenheitsangaben des Kaufgrundstückes/Gebäudes durch den Verkäufer vor Vertragsabschluss, die nicht Eingang in den notariellen Kaufvertrag finden, führen i. d. R. nicht zu kaufrechtlicher Gewährleistung; jedoch haftet der Verkäufer bei ihm bekannter Unrichtigkeit seiner Angaben auf Schadensersatz aus vorvertraglichem Verschulden: 

    Der Käufer kann vom Verkäufer den Betrag verlangen, um den er den Kaufgegenstand zu teuer erworben hat! (Bedeutsam unter Umständen bei bewusst falscher Angabe über die Wohnfläche/Nutzbarkeit eines Raumes zu Wohnzwecken, obwohl ohne Baugenehmigung errichtet).

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