Thomas Reichert bearbeitet in unserer Kanzlei in Burg seit 1994 schwerpunktmäßig Fälle im Straßenverkehrsrecht mit allen dazugehörigen Sachgebieten. 

 

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV und Mitglied im beratenden Vorstand der Verkehrswacht Jerichower Land e. V.

 
Neben seinem Beruf ist Thomas Reichert begeisterter Schachspieler, so u. a. Spieler der 1. Mannschaft des USC (Universitätssportclub) Magdeburg in der Verbandsliga Sachsen-Anhalt und im Fernschach Teilnehmer im Semifinale der 42. Weltmeisterschaft.
 

Thomas Reichert ist verheiratet und hat drei Kinder.

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Aktuelle Blogeinträge

  • 60.000 mal auf der A2 geblitzt – Verkehrsrecht

    Im Herbst wurde auf der BAB A2, Fahrtrichtung Hannover, vor einer Baustelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h herabgesetzt und zwar auf einer Länge von 10 km(!). Die Folge: ca. 60.000 Autofahrer wurden geblitzt, z.T. mit erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen und daher hohem Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot von 1 Monat, teilweise auch 2 Monate. Alle Verfahren werden vor dem AG Burg geführt. Wie das Gericht mit der Vielzahl der Verfahren umgeht, ist noch nicht ganz klar, es zeichnen sich aber erste Möglichkeiten ab um die Folgen für die Betroffenen zu mindern. Setzen Sie sich so früh wie möglich mit unserem Büro Burg in Verbindung, damit wir die Sache zu einem für Sie guten Ende führen können.

  • Abschleppfall – Verkehrsrecht

    Ist ein Kfz unberechtigt auf einem fremden Grundstück abgestellt, so kann der Grundstückseigentümer das Fahrzeug abschleppen lassen. Das Abstellen stelle – so der BGH - eine Besitzbeeinträchtigung und damit verbotene Eigenmacht dar. Hieraus resultiere ein Selbsthilferecht des Grundstückseigentümers, welches er nicht anders als durch das Abschleppen durchsetzen könne. Die ihm entstandenen Abschleppkosten kann er von dem Störer einfordern. (BGH, AZ.: V ZR 144/08)

  • Dienstwagen – Familienrecht

    Wird einem unterhaltspflichtigen Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, den er auch privat nutzen kann, so erhöht sich sein unterhaltspflichtiges Einkommen in dem Umfang, in dem er Aufwendungen erspart, die er für die Unterhaltung eines eigenen Pkw aufbringen müsste. (OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2013, AZ.: 2 UF 216/12)

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